Statuten

Angenommen auf dem Gründungskongress vom 30. Januar 1999 in Luxemburg, abgeändert auf dem nationalen Kongress vom 28. Mai 2000 in Tetingen und auf dem nationalen Kongress vom 6ten Juni 2010 in Differdingen.

Artikel 1: Gesellschaftliche Ziele
Der weltweite Widerstand gegen Entwicklungen, die alles, auch den Menschen selbst, zur Ware degradieren und für den privaten Profit nutzen, nimmt heute neue Formen an und gewinnt an Intensität. Déi Lénk (Die Linken – La Gauche) treten ein für soziale Gleichheit und individuelle Entfaltung auf allen Ebenen der Gesellschaft. Die Zurückdrängung und Überwindung des Kapitalismus ist für sie nicht Ziel an sich, sondern Mittel zum Zweck: einer aktiven Demokratie, auch am Arbeitsplatz und in der Wirtschaft; einer Entwicklung der sozialen Beziehungen zu Gleichheit und Kooperation; der individuellen Entfaltung und Freiheit der Menschen abseits von materieller Not, ökonomischer Ausbeutung, sozialer, geschlechtlicher oder ethnischer Diskriminierung, politischer Unterdrückung, kultureller Entmündigung, Raubbau an der natürlichen Umwelt. Es gibt kein fertiges sozialistisches Projekt, die Gesellschaft von morgen entsteht aus der Realität von heute, aus den Bedürfnissen und Forderungen der Menschen, die in der heutigen Gesellschaft leben.

Artikel 2: Organisatorische Prinzipien
Déi Lénk vereinigen Frauen und Männer verschiedener Sensibilitäten und Strömungen der Linken auf individueller Basis. Sie haben zum Ziel, der linken Bewegung in Luxemburg eine neue Dynamik zu geben.
Déi Lénk stellen ihren Mitgliedern frei, in anderen linken politischen Organisationen tätig zu sein. Ihre Sprecher/innen, Vertreter/innen, Deputierten und Gewählten in den Gemeinderäten vertreten – in Ausübung dieser Mandate – jedoch allein déi Lénk.
Déi Lénk fördern das gewerkschaftliche und assoziative Engagement ihrer Mitglieder. Sie betonen auch intern die Demokratie "von unten", die autonome Mitarbeit aller, die Beteiligung von Personen, die nicht Mitglied sein wollen, die Offenheit aller Gremien. Funktionen sollen so wenig wie möglich delegiert werden, Mandate in Parlamenten und Gemeinderäten dürfen keine Domäne von "Berufspolitiker/inne/n" werden. Die Gleichstellung der Geschlechter wird auf allen Ebenen der Lénk und in deren Aktivitäten zum Ziel gesetzt.

Artikel 3: Mitgliedschaft
Mitglied der Lénk wird man durch Annahme ihrer Statuten, ihrer programmatischen Grundausrichtung und ihrer prinzipiellen Ziele, wie sie von den nationalen Kongressen definiert werden, sowie durch das Entrichten eines jährlichen Beitrages.
Die Höhe und Staffelung der Beiträge werden vom nationalen Kongress festgesetzt.
Auf Beschluss des nationalen Kongresses können neben den regulären Beiträgen Sympathisant/inn/enbeiträge festgesetzt werden.

Artikel 4: Interne Demokratie
Die Entscheidungen werden auf allen Ebenen mehrheitlich von den anwesenden Mitgliedern getroffen.

Zur Durchführung von Personenwahlen geben sich die zuständigen Gremien eine Wahlordnung.
In allen Gremien der Lénk werden konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung und möglichst ausgewogenen Vertretung beider Geschlechter ergriffen (Sitzungszeiten, Kinderbetreuung, …).
Grundsätzlich sollten alle Entscheidungen auf einem breitest möglichen Konsens beruhen.
Alle Mitglieder der Lénk behalten ihre Meinungsfreiheit sowohl im Innern der Bewegung als auch nach außen.
Sprecher/innen oder Vertreter/innen der Lénk müssen in diesen Funktionen den mehrheitlichen Standpunkt der Lénk vertreten.
Die Mitglieder beteiligen sich an den Basisaktivitäten der Lénk gemäß ihren persönlichen Interessen in lokalen/regionalen Strukturen und/oder in themenspezifischen Arbeitsgruppen.

Artikel 5: Die Sektionen
Déi Lénk organisieren sich auf lokaler Ebene in Sektionen. Sektionen können gegründet werden in einer oder in mehreren angrenzenden Gemeinden, in denen déi Lénk mindestens fünf Mitglieder haben. Die Mitglieder der Lénk aus Gemeinden, in denen keine Sektion besteht, können sich als Vollmitglieder einer Sektion ihrer Wahl anschließen.
Die Sektionen fassen ihre Beschlüsse autonom und handeln eigenverantwortlich im Rahmen der Statuten, der programmatischen Grundausrichtung und der prinzipiellen Ziele der Lénk.
In den Sektionen treffen sich déi Lénk einmal im Jahr in einer ordentlichen Generalversammlung, sowie daneben in außerordentlichen Generalversammlungen und in offenen Mitgliederversammlungen. Nichtmitglieder nehmen teil mit beratender Stimme.
Die General- und Mitgliederversammlungen der Sektionen befassen sich mit spezifischen Fragen ihrer Gemeinde/n, den Vorbereitungsarbeiten zu den Bezirkskongressen und den nationalen Kongressen, sowie mit der allgemeinen Politik der Lénk.
Sie können themen- und arbeitsspezifische Gruppen einsetzen.
Sie werden von der Lokalen Koordination respektiv von einer Mitgliederversammlung einberufen. Eine General- respektiv Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder in der Sektion dies schriftlich beantragen.
Die Tagesordnung wird von der Lokalen Koordination respektiv der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und von den General- und Mitgliederversammlungen festgesetzt.
Die ordentliche Generalversammlung muss vor Ende März stattfinden.

Auf der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung müssen folgende Punkte stehen:

• Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr;
• Rechenschaftsbericht des/r Kassierers/in;
• Bericht der Kassenrevisor/inn/en;
• Bericht über die Arbeit des/r oder der Gewählten der Lénk im Gemeinde- und gegebenenfalls Schöffenrat;
• Diskussion und Abstimmung über die Berichte;
• Wahl der Kassenrevisor/inn/en und gegebenenfalls der neuen Lokalen Koordination.

Der Finanzbericht und eine Aufstellung aller Spender müssen vor dem ordentlichen Kongress an die zentrale Kasse weitergeleitet werden. Über Prinzip und Modalitäten einer Teilnahme der Lénk an einer Schöffenratskoalition muß eine außerordentliche Generalversammlung befinden.
Die Sektionen sind berechtigt sich, im Rahmen der nationalen Statuten, ein internes Reglement zu geben. Im Fall eines Widerspruchs zwischen internem Reglement und nationalen Statuten sind ausschließlich letztere anwendbar.

Artikel 6: Die Lokale Koordination
Die Generalversammlung der Sektion kann eine Lokale Koordination wählen. Die Mitglieder der Lokalen Koordination verpflichten sich regelmäßig an ihren Sitzungen und Aktivitäten teilzunehmen. Die Lokale Koordination ist den Sektionsmitgliedern fortwährend rechenschaftspflichtig.
Die Lokale Koordination ist nur ein beratendes und geschäftsführendes Gremium; die politische Willensbildung in der Sektion bleibt den General- und Mitgliederversammlungen vorbehalten. Jedes Sektionsmitglied kann an den Sitzungen der Lokalen Koordination teilnehmen.
Gemeinsam mit den General- und Mitgliederversammlungen ist die Lokale Koordination zuständig für die Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit auf Sektionsebene, sowie der Aktivitäten von Gewählten der Lénk im Gemeinde- und gegebenenfalls im Schöffenrat.
Die Lokale Koordination bestimmt in ihren Reihen eine/n Sekretär/in, sowie eine/n Kassierer/in, welche den Sektionsmitgliedern rechenschaftspflichtig sind. Darüber hinaus kann die Lokale Koordination weitere Funktionen schaffen und besetzen.
In den Sektionen, in denen keine Lokale Koordination gewählt wird, übernehmen die General- und Mitgliederversammlungen deren Aufgaben.

Artikel 7: Die Bezirksversammlungen
Déi Lénk treffen sich auf Bezirksebene einmal im Jahr als ordentlicher Bezirkskongress sowie daneben als außerordentliche Bezirkskongresse und in offenen Mitgliederversammlungen. Nichtmitglieder nehmen teil mit beratender Stimme.

Die Bezirksversammlungen befassen sich mit der allgemeinen Politik der Lénk, den Vorbereitungsarbeiten zu den nationalen Kongressen, sowie mit spezifischen Fragen ihres Bezirks.
Sie werden von der Bezirkskoordination einberufen. Eine Bezirksversammlung muß einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder des Bezirks dies schriftlich beantragen.
Die Tagesordnung wird von der Bezirkskoordination vorgeschlagen und von den Bezirksversammlungen festgesetzt.

Auf der Tagesordnung des ordentlichen Bezirkskongresses müssen folgende Punkte stehen:

• Rechenschaftsbericht der Bezirkskoordination;
• Bericht über die parlamentarische Arbeit des/r oder der im Bezirk gewählten Deputierten;
• Diskussion und Abstimmung über den Bericht der Bezirkskoordination;
• Diskussion über den Bericht des/r oder der im Bezirk gewählten Deputierten;
• Wahl der neuen Bezirkskoordination.

Artikel 8: Die Bezirkskoordination
Die Bezirkskoordination setzt sich zusammen aus den vom Bezirkskongress gewählten Mitgliedern sowie aus je einem/r Vertreter/in der im Bezirk bestehenden Sektionen, die sich verpflichten regelmäßig an ihren Sitzungen und Aktivitäten teilzunehmen.
Sie ist zuständig für die Vorbereitung und Koordinierung der politischen Arbeit der Lénk auf Bezirksebene.
Sie kann themen- und arbeitsspezifische Gruppen einsetzen.
Jedes Bezirksmitglied ist berechtigt mit beratender Stimme an ihren Sitzungen teilzunehmen.

Artikel 9: Der ordentliche Kongress
Das höchste Entscheidungsorgan der Lénk ist der nationale Kongress.
Er trifft sich einmal im Jahr vor Ende April zu einer ordentlichen Tagung, die von der Nationalen Koordination einberufen wird.
Der Kongress setzt sich aus allen Mitgliedern der Lénk zusammen. Diejenigen Mitglieder, deren Mitgliedschaft nicht älter als ein Monat ist, sowie die Sympathisant/inn/en sind nur berechtigt mit beratender Stimme am Kongress teilzunehmen. Die Nationale Koordination kann andere Gäste als Beobachter/innen zum Kongress einladen.
Die Tagesordnung wird von der Nationalen Koordination vorgeschlagen und vom Kongress festgesetzt.

Folgende Punkte müssen auf der Tagesordnung stehen:

• Rechenschaftsbericht der Nationalen Koordination;
• Rechenschaftsbericht des/r Nationalkassierers/in;
• Bericht der Finanzkontrollkommission;
• Rechenschaftsbericht über die parlamentarische Arbeit der Deputierten;
• Diskussion und Abstimmung über die Berichte;
• Wahl der neuen Nationalen Koordination und der Finanzkontrollkommission.

Artikel 10: Der außerordentliche Kongress
Ein außerordentlicher Kongress kann auf Vorschlag der Nationalen Koordination einberufen werden. Er muß einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich beantragen.

Artikel 11: Die Nationale Koordination
Die Nationale Koordination setzt sich zusammen aus einer unbegrenzten Zahl von Mitgliedern, die sich verpflichten regelmäßig an ihren Sitzungen und Aktivitäten teilzunehmen.
Sie wird vom Kongress auf Grund eines politischen Mandats in geheimer Wahl gewählt und ist vor ihm verantwortlich. Jedes Mitglied der Lénk ist berechtigt zu kandidieren. Gewählt sind alle Kandidat/inn/en die von einem Viertel der sich mit gültigem Wahlzettel an der Wahl beteiligenden Kongressteilnehmer/inne/n das Vertrauen ausgesprochen bekommen.
Sie ist zuständig für die Ausarbeitung und Koordinierung der politischen Arbeit der Lénk auf nationaler Ebene, sowie der parlamentarischen Aktivitäten der Deputierten, gemäß den Richtlinien der nationalen Kongresse.
Sie kann themen- und arbeitsspezifische Gruppen einsetzen.
Die Nationale Koordination befasst sich regelmäßig mit der Lage der Sektionen und Bezirken aufgrund eines Berichtes von deren Vertreter/inne/n.
Zum Schlichten im Fall eines Konflikts zwischen Mitgliedern und/oder Strukturen der Lénk respektiv zur Optimierung der Funktionsweise der Gremien der Lénk kann die Nationale Koordination eine Kommission einsetzen.
Sie bestimmt in ihren Reihen eine/n Nationalkassierer/in.
Jedes Mitglied der Lénk ist berechtigt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Nationalen Koordination teilzunehmen und muß dementsprechend mindestens eine Woche im Voraus (außer in Dringlichkeitsfällen) eine Einladung mit Angabe der Tagesordnung erhalten.
Sprecher/innen oder Vertreter/innen der Lénk werden von der Nationalen Koordination gemäß Notwendigkeit bestimmt und sind ihr rechenschaftspflichtig.
Die Nationale Koordination tagt monatlich. Sie kann jederzeit Sondersitzungen zur Aus- oder Aufarbeit politischer Fragestellungen einberufen. Von jeder Sitzung der Nationalen

Koordination wird ein Bericht zu den wichtigsten Beschlüssen verfaßt und allen Mitgliedern der Lénk zugänglich gemacht.

Artikel 12: Das Koordinationsbüro
Die Nationale Koordination wählt aus ihren Reihen in geheimer Wahl ein Koordinationsbüro von neun bis elf Mitgliedern. Die Mitglieder des Koordinationsbüros sind jederzeit der Nationalen Koordination rechenschaftspflichtig und können von ihr abgewählt werden.
Dem Koordinationsbüro werden von der Nationalen Koordination u.a. folgende Aufgaben delegiert: die schnelle Reaktion auf tagespolitische Notwendigkeiten, die kontinuierliche Gewährleistung der organisations-technischen Aufgaben, die Vorbereitung der Nationalen Koordinationen, sowie die Herausgabe eines internen Informationsbulletins zwecks Einbeziehung aller Mitglieder der Lénk in den politischen Entscheidungsprozess. Dieses Informationsbulletin kann auch zu internen Debatten genutzt werden.
Das Koordinationsbüro versammelt sich im Prinzip wöchentlich. Seine Sitzungen sind offen für alle Mitglieder der Lénk. Das Koordinationsbüro ist verpflichtet die notwendigen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieses statutarischen Rechtes zu schaffen, sowie den Mitgliedern der Nationalen Koordination regelmäßig schriftlich Bericht zu erstatten.

Artikel 13: Die nationalen Arbeitsgruppen
Die nationalen Arbeitsgruppen werden von der Nationalen Koordination eingesetzt. Ihre Aufgaben sind die Ausarbeitung von Positionen sowie die Vorbereitung von Initiativen der Lénk in einem spezifischen Bereich. Ein/e Vertreter/in jeder nationalen Arbeitsgruppe erstattet regelmäßig Bericht auf den Sitzungen der Nationalen Koordination.
Die nationalen Arbeitsgruppen können mit andern, auf dem jeweiligen Thema aktiven Organisationen zusammenarbeiten. Es können in den nationalen Arbeitsgruppen auch Nichtmitglieder mitwirken, die an einer punktuellen Zusammenarbeit mit der Lénk interessiert sind. Politische oder organisatorische Beschlüsse, welche die ganze Lénk engagieren, können nur von der Nationalen Koordination getroffen werden.

Artikel 14: Déi Lénk - Fraen
Déi Lénk - Fraen sind eine Frauenorganisation, an der Frauen innerhalb und außerhalb der Lénk teilnehmen können.
Ihre Aufgaben sind die Ausarbeitung von Positionen sowie eigene Initiativen im Bereich "feministische Politik". Eine Vertreterin von Déi Lénk - Fraen erstattet regelmäßig Bericht auf den Sitzungen der Nationalen Koordination.

Artikel 15: Die Wahllisten
Die Aufstellung der Kandidatenlisten bei den Gemeindewahlen erfolgt nach folgendem Modus:

Die Lokale Koordination oder die Mitgliederversammlung macht einen Vorschlag für die Kandidatenliste. Aus diesem sowie weiteren, einer Generalversammlung der Sektion vorzulegenden Kandidaturen, wird die Kandidatenliste in geheimer Wahl ermittelt.
Die Aufstellung der Kandidatenlisten in den verschiedenen Wahlbezirken bei den Parlamentswahlen erfolgt nach folgendem Modus:
Die Nationale Koordination, in gemeinsamen Sitzungen mit jeder Bezirkskoordination, macht Vorschläge für die Kandidatenlisten. Aus diesen sowie weiteren, einem Bezirkskongress vorzulegenden Kandidaturen, wird die Kandidatenliste in geheimer Wahl ermittelt.
Die Aufstellung der Kandidatenliste für die Vertreter/innen Luxemburgs im Europaparlament erfolgt nach folgendem Modus:
Die Nationale Koordination macht einen Vorschlag für die Kandidatenliste, welche auf einem nationalen Kongress festgelegt wird. Aus diesem sowie weiteren, einem nationalen Kongress vorzulegenden Kandidaturen, wird die Kandidatenliste in geheimer Wahl ermittelt.
Eine paritätische Vertretung der Geschlechter wird bei der Aufstellung aller Wahllisten angestrebt. Eine ausgewogene Vertretung der Luxemburger/innen und der ausländischen Mitbürger/innen muss bei der Aufstellung der Europa- und Gemeindewahllisten, wo immer möglich, berücksichtigt werden.

Artikel 16: Die Gewählten in den Gemeinden
Die auf den Listen der Lénk Gewählten vertreten in den Gemeinde- und gegebenenfalls Schöffenräten die in den nationalen und lokalen Gremien der Lénk sowie im Gemeindewahlprogramm festgelegte Politik. Zusätzlich können persönliche und minoritäre Standpunkte dargelegt werden.
Bindend bleiben aber die von der Sektion gefassten Beschlüsse bei Abstimmungen im Gemeinderat.
Sie sind verpflichtet an den Sitzungen der Nationalen Koordination, an den General- und Mitgliederversammlungen ihrer Sektion, sowie an den Sitzungen der Lokalen Koordination und der lokalen Arbeitsgruppen, die sich mit der Arbeit der Lénk im Gemeinde- und gegebenenfalls Schöffenrat befassen, teilzunehmen.
Wenn eine/r auf den Wahllisten der Lénk in den Gemeinderat Gewählte/r nicht mehr mit der programmatischen Grundausrichtung und den prinzipiellen Zielen der Lénk, wie sie von den nationalen Kongressen definiert werden, einverstanden ist oder wenn er/sie die festgelegten Abgaben nicht mehr entrichtet, entsteht eine moralische Pflicht zum Rücktritt.

Artikel 17: Die Deputierten
Die gewählten Deputierten vertreten in den Parlamenten die gemeinsam im Wahlprogramm, in den Beschlüssen der nationalen Kongresse und der Nationalen Koordination festgelegte Politik der Lénk. Im Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Interessen der Gesamtbewegung, können sie minoritäre sowie persönliche Standpunkte darlegen.

Sie sind verpflichtet an den Sitzungen der Nationalen Koordination sowie an den Sitzungen der Arbeitsgruppen, die sich mit der parlamentarischen Arbeit der Lénk befassen, teilzunehmen.
Wenn ein/e auf den Wahllisten der Lénk gewählte/r Deputierte/r nicht mehr mit der programmatischen Grundausrichtung und den prinzipiellen Zielen der Lénk, wie sie von den nationalen Kongressen definiert werden, einverstanden ist oder wenn er/sie die festgelegten Abgaben nicht mehr entrichtet, entsteht eine moralische Pflicht zum Rücktritt.

Artikel 18: Antikumulbestimmungen und Rotation
Die Gewählten der Lénk dürfen nur eines der folgenden Mandate ausüben:
• Deputierte/r in der Abgeordnetenkammer;
• Mitglied des Europaparlaments;
• Bürgermeister/in oder Mitglied des Schöffenrates.
Um eine zu große Verselbständigung der Deputierten zu verhindern, müssen diese nach drei Legislaturjahren aus dem Parlament demissionieren und dem/r Nächstgewählten Platz machen. Um keinen Bruch in der Parlamentsarbeit zu provozieren und eine kollektive Arbeit zu gewährleisten, sollen die Nächstgewählten sich von Anfang an an den Parlamentsarbeiten beteiligen.

Artikel 19: Rotation auf Gemeindeebene
Prinzip:
Die gewählten Vertreter/innen im Gemeinderat sollen während ihrer Amtszeit durch Nächstgewählte ersetzt werden, im Interesse der Beteiligung von mehr Personen an der Politik nach außen, einer größeren basisdemokratischen Einflussnahme in den Sektionen, der Verhinderung einer Konzentration der öffentlichen Aufmerksamkeit, verstärkt noch durch die Medien, auf wenige Personen. Notwendig wird die Rotation ebenfalls durch die langen Amtszeiten der kommunalen Gewählten und die im Vergleich zur Bevölkerung kleine Zahl an kommunalen Vertreter/inne/n. Die Sektionen streben das weitestmögliche Einverständnis und die optimale Vorbereitung aller Beteiligten an. Um einen Bruch zu vermeiden und eine kollektive Arbeit zu ermöglichen, sollen die Nächstgewählten von Anfang an an die Arbeit im Gemeinderat herangeführt werden.

Regel:
Die gewählten Gemeinderäte/innen wechseln nach drei Jahren zugunsten der Nächstgewählten.
Ein oder mehrere Wechsel können aber auch im Einverständnis mit den Gewählten in kürzeren Abständen erfolgen.

Ausnahme:
In Ausnahmefällen kann diese allgemeine Rotationsregel an spezifische Situationen in einer Gemeinde angepasst werden. Hierfür bedarf es eines entsprechenden, begründeten Beschlusses, welcher mit einer Zweidrittelmehrheit von der Generalversammlung der entsprechenden Sektion angenommen werden muss. Dieser Beschluss wird erst wirksam, nachdem er von der Nationalen Koordination mit einfacher Mehrheit bestätigt wurde.

Artikel 20: Die Finanzen
Die Finanzen von déi Lenk werden gemäß den Statuten verwaltet, im Einklang mit der Gesetzgebung über die Finanzierung der politischen Parteien.

Die zentralen Einnahmen der Lénk setzen sich zusammen aus:
• Mitglieder- und Sympathisant/inn/enbeiträgen;
• Einnahmen aus eigenen Aktivitäten;
• Staatliche Zuwendungen im Rahmen des Parteienfinanzierungsgesetzes;
• Spenden;
• Abgaben der Deputierten;
• allen anderen Zuwendungen, welche sich aus deren Präsenz in den Parlamenten ergeben.

Modus und Höhe der oben aufgezählten Abgaben, sowie der Abgaben der Gemeinderäte/innen, Schöffenratsmitglieder und Vertreter/innen der Lénk in lokalen Gremien, in denen sie für ihre Tätigkeit finanziell entschädigt werden, werden von der Nationalen Koordination beschlossen.
Am Anfang jedes Jahres berichtet der/die Nationalkassierer/in der Nationalen Koordination über die Kassenverwaltung des abgelaufenen Jahres und macht eine Aufstellung eines Haushaltsplans für das neue Jahr. Aufgrund dieser Angaben stellt die Nationale Koordination den Finanzplan für das neue Jahr auf.
Der nationale Kongress wählt eine Finanzkontrollkommission von drei Mitgliedern. Ihre Aufgabe ist die regelmäßige Kontrolle der nationalen Kassenverwaltung und die Überprüfung der Buchführung auf ihre Ordnungsmäßigkeit.. Sie kann kritische Gutachten und Besserungsvorschläge zur Finanzpolitik der Lénk machen.
Die Mitgliedschaft in der Finanzkontrollkommission schließt eine Mitgliedschaft in der Nationalen Koordination aus. Die Mitglieder der Finanzkontrollkommission sind jedoch berechtigt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Nationalen Koordination teilzunehmen.
Die Sektionen verfügen nach dem Prinzip der lokalen Autonomie über eigene Kassen. In diese Kassen fließen die Abgaben der Gemeinderäte/innen und Schöffenratsmitglieder, sowie der Vertreter/innen der Lénk in lokalen Gremien, in denen sie für ihre Tätigkeit finanziell entschädigt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Parteifinanzierung regeln die Spenden an “déi Lénk” und ihre Sektionen. Alle Sektionen von “déi Lénk” teilen dem/der Nationalkassier/in die von ihnen eingezogenen Spenden und die Identität der Spender mit, damit diese/r die jährliche Liste der Spender erstellen kann. Persönliche Zahlungen von Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen sind nicht als Spenden anzusehen und sind nicht begrenzt.
Gemäß einem von der Nationalen Koordination zu bestimmenden Schlüssel werden den Sektions- und gegebenenfalls Bezirkskassen Geldmittel zur Verfügung gestellt. Diese Geldmittel setzen sich zusammen aus einem einheitlichen Sockelbetrag, einem speziellen Zuschuss für die Sektionen und gegebenenfalls Bezirke, die über keine aus der Präsenz in Gemeinderäten resultierende Einnahmen verfügen, sowie aus weiteren Zuwendungen, die proportional zur Mitgliederzahl, bewilligt werden. Die Sektionen finanzieren mit diesen Einnahmen ihre gesamten Aktivitäten. Spezielle Zuwendungen der Zentralkasse können jedoch aus besonderen Anlässen gewährt werden.

Die zentralen Einnahmen der Lénk dienen hauptsächlich der Finanzierung ihrer parlamentarischen und außerparlamentarischen Aktivitäten und Initiativen.
Bis zu 25% der aus der Präsenz in den Parlamenten und aus der Parteienfinanzierung resultierenden Einnahmen können für die Förderung von linken publizistischen und gesellschaftsanalytischen Projekten sowie zur Unterstützung von Initiativen politischer und anderer Strukturen der Linken zur Verfügung gestellt werden.
Gelder, die befreundete Organisationen der politischen und assoziativen Linken der Lénk zur Finanzierung ihrer nationalen und europäischen Wahlkämpfe vorstrecken, werden zinslos rückerstattet.
Außer den Sektionen und gegebenenfalls den Bezirken haben Arbeitsgruppen oder andere Organe von déi Lénk keinen eigenen Haushalt. Ihre Aktivitäten werden über die Zentralkasse finanziert.

Artikel 21: Internationale linke Zusammenschlüsse
Angesichts der wachsenden Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit der Linken kann der nationale Kongress der Lénk die Teilnahme, mit Mitglied- oder Beobachterstatut, an europäischen und internationalen Zusammenschlüssen der Linken beschließen.

Artikel 22: Austritte
Die Mitgliedschaft in der Lénk geht verloren durch den schriftlich erklärten Austritt.
Die Nichtbezahlung der Beiträge während zwei aufeinanderfolgenden Jahren, trotz schriftlicher Aufforderung mit Hinweis auf die Konsequenzen durch den/die Nationalkassierer/in, wird als freiwilliger Austritt gewertet.

Artikel 23: Ausschlüsse
Ausschlüsse von Mitgliedern sind nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen Prinzipien und Interessen der Lénk möglich. Sie können ausschließlich, auf Vorschlag der Nationalen oder Bezirkskoordination, vom Bezirkskongress mit einer Dreiviertelmehrheit in geheimer Abstimmung beschlossen werden. Der Ausschluss muss auf dem nächstfolgenden nationalen Kongress nach demselben Modus bestätigt werden. In der Zwischenzeit ruht die

Mitgliedschaft. Die Gelegenheit zur Rechtfertigung muss dem Mitglied vor der Bezirks- und der Nationalen Koordination, sowie vor dem Bezirks- und nationalen Kongress gegeben werden.

Artikel 24: Statutenänderungen
Statutenänderungen müssen von einem mit einem entsprechenden Tagesordnungspunkt einberufenen nationalen Kongress beschlossen werden. Sie gelten nur dann als angenommen, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.
Wichtige Statutenänderungen müssen in der Vorbereitungsphase des nationalen Kongresses breit an der Basis diskutiert werden.

Artikel 25: Auflösung
Beschlüsse über die Auflösung der Lénk und die Bestimmung deren verbliebenen Finanzen müssen von einem eigens hierzu einberufenen außerordentlichen Kongress gefasst werden. Sie gelten nur dann als angenommen, wenn mindestens drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.

Angenommen auf dem Gründungskongress vom 30. Januar 1999 in Luxemburg, abgeändert auf dem nationalen Kongress vom 28. Mai 2000 in Tetingen und auf dem nationalen Kongress vom 6ten Juni 2010 in Differdingen
 

 

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