Die Grenzgängerfrage - Serge Urbany im "Lëtzebuerger Land"
(Zu Gast im Lëtzebuerger Land, 27. August 2010)
Serge Urbany - In seiner Pressekonferenz vor den Sommerferien warnte Herr Juncker die Gewerkschaften davor, die Arbeitenden in der Grenzgängerfrage auseinander zu dividieren. Das ist die übliche “Haltet den Dieb”-Methode: Die Regierung trägt bewusst einen Teil der Krisenkosten auf dem Buckel der nicht im Lande wohnenden Grenzgänger aus, um die politischen Kosten ihrer prokapitalistischen Reformpolitik zu minimisieren; und bezichtigt dann die Kritiker einer solchen Spaltung selber der Spaltung.
Doch mit der Ersetzung des Kindergeldes, der Schulanfangszulage und des Kinderbonus – alles Familienleistungen die an die Arbeit in Luxemburg gebunden sind – durch eine in Luxemburg wohnenden Luxemburgern und gewissen Ausländern vorbehaltene Studienzulage hat die Regierung massiv europäisches Recht verletzt.
Und zwar nicht irgendein auf europäischer Ebene ohnehin schwach entwickeltes Sozialgesetz, sondern das Herzstück der europäischen Konstruktion: das Recht auf freie Zirkulation.
Denn nicht nur das Kapital, die Waren und die Dienstleistungen sind frei beweglich, sondern auch die Arbeitskraft. Die liberalen Gründungsväter Europas wussten, dass das Kapital nur als Arbeitskraft bestehen und sich ausbreiten kann. Und dass zur vollen Mobilität die Nichtdiskriminierung sowohl der Immigrierten- als auch der Grenzgängerarbeit gehört. Also wurde bereits früh festgehalten, dass die Sozialleistungen, wie auch andere soziale und steuerliche Vorteile nach der Gesetzgebung des Landes in dem die Arbeit verrichtet wird bezahlt werden. So steht es schwarz auf weiss in den Kernbestimmungen der EU und davon betroffenen sind insbesondere die Familienleistungen, unabhängig des Wohnortes der Kinder.
Dass die Regierung meinte, diesen harten Realitäten aus dem Weg gehen zu können mit dem Argument, die Studenten selbst würden ja schliesslich die neue Zulage bekommen, so dass man auf die Arbeit der Eltern nach europäischem Recht keine Rücksicht zu nehmen braucht, grenzt an Dummheit. Natürlich sind die Studenten in ihr Familienumfeld eingebunden und gelten fiskalisch als unter dem gleichen Dach lebende Angehörige ihrer Eltern, solange sie nicht bereits eigenständig erwerbstätig sind (und dann erhalten sie keine Studentenzulage). Seit wann gilt ein Subsid vom Staat als Zeichen der Eigenständigkeit? Also werden in Luxemburg arbeitende Grenzgänger bei der den Einheinmischen vorbehaltenen Kompensation der Familienlasten sehr wohl diskriminiert.
Es ist also nicht verwunderlich, dass die Gewerkschaften für 44% der Arbeitenden – denn soviel machen die Grenzgänger bereits bei der Lohnarbeit aus – auf die Barrikaden gehen. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung des Wertes der Ware Arbeitskraft. Ihre historischen Forderungen – “gleiche Rechte für gleiche Arbeit” - decken sich in diesem Punkte mit denen der EU. Es wäre desaströs wenn die Gewerkschaften der sozialen Diskriminierung eines jeden zweiten Lohnabhängigen - mehr sogar im Privatsektor- tatenlos zuschauen würden, in einem Land in dem insbesondere das Finanzkapital so frei wie nirgendwo mit fremdem Steuerfluchtgeld marodieren kann und in dem mit Rentenbeiträgen Splitterbomben in der ganzen Welt finanziert werden. Deshalb war die Idee der Spaltung der Gesellschaft in dieser Frage eine der verhängnisvollsten Entscheidungen dieser Regierung, die uns vor halb Europa zudem noch unmöglich macht.
Die herrschende Schicht hat nur zwei Wege offen. Entweder sie macht einen Rückzieher und verzichtet auf diesen Teil ihres ohnehin unsinnigen Austeritätsvorhabens. Oder sie mobilisiert eine latente Fremdenfeindlichkeit und dann hat das Lëtzebuerger Land Recht, als es am 11.6.2010 vermutete, als Sündenböcke ihrer Krisen hätten die Holländer die Muslime, die Flamen die Wallonen und die Luxemburger die Grenzgänger auserkoren. Doch dann gnade Gott der weiteren Entwicklung in diesem kleinen Land.
(Zu Gast im Lëtzebuerger Land, 27. August 2010)
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